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   BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85   

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BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85 (https://dejure.org/1987,3056)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1987 - 8 C 11.85 (https://dejure.org/1987,3056)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1987 - 8 C 11.85 (https://dejure.org/1987,3056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Geldleistungen wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die Wohnungsbindung durch einen Miteigentümer - Schuldhafte Überlassung einer öffentlich geförderten Wohnung an einen nicht wohnberechtigten Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1297
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85
    Daß ein schuldhafter Verstoß (allein) des Beauftragten gegen das Fehlbelegungsverbot in § 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG dem Verfügungsberechtigten nicht zuzurechnen ist, hat der Senat überdies in dem Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 4 S. 14 ) klargestellt.

    Die durch eine schuldhafte Verletzung des Fehlbelegungsverbots begründete Geldleistungspflicht des Verfügungsberechtigten nach § 25 Abs. 1 WoBindG geht nur im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über (vgl. Urteil vom 18. September 1981, a.a.O. S. 19).

    Sofern sie jedoch - wie sie behauptet - bis dahin keine Kenntnis von dem Verstoß ihres Ehemannes gegen das Fehlbelegungsverbot gehabt haben sollte, dürfte ihr ein rechtserhebliches Unterlassen schon deshalb nicht zur Last fallen, weil sie die Fehlbelegung kaum früher als geschehen hätte beenden können (vgl. Urteile vom 18. September 1981, a.a.O. S. 26, und vom 17. Januar 1986, a.a.O. S. 43).

    Die im angefochtenen Urteil enthaltenen Tatsachenfeststellungen rechtfertigen auch nicht die Annahme, die Erhebung von Geldleistungen sei gegenüber der Klägerin unbillig im Sinne des § 25 Abs. 3 WoBindG (vgl. zu den Voraussetzungen der Unbilligkeit: Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 3 S. 1 und vom 18. September 1981, a.a.O. S. 22 f.).

  • BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 90.83

    Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Eigentumswohnung - Verfügungsberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85
    Daran ist richtig, daß der frühere Ehemann der Klägerin als ihr Beauftragter anzusehen war, sofern sie ihn zur alleinigen Hausverwaltung bevollmächtigt hatte (vgl. auch Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 8 C 90.83 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 7 S. 36 ).

    An dieser im Urteil vom 17. Januar 1986, a.a.O. S. 43, bestätigten Rechtsprechung, der das Schrifttum (vgl. Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender/Bellinger, WoBindG, § 19 Anm. 4 und Schade/Schubart/Kohlenbach, WoBindG, § 25 Anm. 2 ), der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und der Oberbundesanwalt folgen, ist festzuhalten.

    Sofern sie jedoch - wie sie behauptet - bis dahin keine Kenntnis von dem Verstoß ihres Ehemannes gegen das Fehlbelegungsverbot gehabt haben sollte, dürfte ihr ein rechtserhebliches Unterlassen schon deshalb nicht zur Last fallen, weil sie die Fehlbelegung kaum früher als geschehen hätte beenden können (vgl. Urteile vom 18. September 1981, a.a.O. S. 26, und vom 17. Januar 1986, a.a.O. S. 43).

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85
    Die im angefochtenen Urteil enthaltenen Tatsachenfeststellungen rechtfertigen auch nicht die Annahme, die Erhebung von Geldleistungen sei gegenüber der Klägerin unbillig im Sinne des § 25 Abs. 3 WoBindG (vgl. zu den Voraussetzungen der Unbilligkeit: Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 3 S. 1 und vom 18. September 1981, a.a.O. S. 22 f.).

    Gegen die Höhe der vom Beklagten im Berufungsrechtszug auf 1, 50 DM pro qm Wohnfläche monatlich ermäßigten Geldleistungen sind nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls keine Bedenken zu erheben (vgl. Urteile vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 und vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß nicht nur materielle Ansprüche, sondern ebenso auch verfahrensrechtliche Anfechtungsrechte nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verwirkt werden können (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 S. 7 m.weit.Nachw.).

    Das gilt auch für die Rüge des Mangels der ordnungsgemäßen Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1972, a.a.O., und vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72]; Kopp, VwVfG, 4. Aufl., § 41 Rdnrn. 15, 16 und § 43 Rdnrn. 9, 10).

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85
    Sie hat dementsprechend ihr Rügerecht verwirkt (vgl. zu den Voraussetzungen der Verwirkung auch Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG III C 115.71 - BVerwGE 44, 339 [BVerwG 07.02.1974 - III C 115/71]) und muß sich zumindest so behandeln lassen, als sei ihr der Verwaltungsakt wirksam bekanntgegeben worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1985 - 2 S 336/84

    Wirksamkeit zusammengefaßter Abgabenbescheide - Bildung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85
    Das Fehlen der namentlichen Bezeichnung der Klägerin in dem Geldleistungsbescheid führt - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 23. Mai 1985 - 2 S 336/84 - NVwZ 1986, 139 [VGH Baden-Württemberg 23.05.1985 - 2 S 336/84]) - nicht zur Teilnichtigkeit des Geldleistungsbescheides gegenüber der Klägerin.
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85
    Das gilt auch für die Rüge des Mangels der ordnungsgemäßen Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1972, a.a.O., und vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72]; Kopp, VwVfG, 4. Aufl., § 41 Rdnrn. 15, 16 und § 43 Rdnrn. 9, 10).
  • BVerwG, 09.07.1986 - 2 CB 5.85

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85
    Der ursprüngliche Zustellungsmangel (Zustellung eines an beide Eheleute adressierten Bescheides an deren Tochter in der früheren ehelichen Wohnung, in der die Eheleute zur Zeit der Zustellung nicht mehr wohnten) dürfte schon durch die Kenntnisnahme der Klägerin als Zustellungsempfängerin geheilt sein (vgl. § 9 Abs. 1 VwZG, § 9 Abs. 1 VwZGNW), da ihre Rechtsverfolgung bereits im Vorverfahren Kenntnis des Bescheides erforderte (vgl. zur Heilung auch Beschluß vom 9. Juli 1986 - BVerwG 2 CB 5.85 - Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 10 S. 1 f.).
  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78

    Heranziehung zu Geldleistungen wegen Verletzung von Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85
    Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 7 ) unter Hinweis auf den Zweck und die Entstehungsgeschichte des aufgrund des Wohnungsbauänderungsgesetzes vom 21. Dezember 1973 in das Gesetz eingefügten § 19 Abs. 3 WoBindG dargelegt, daß nur dann sowohl gegen den Verfügungsberechtigten als auch gegen seinen Beauftragten Geldleistungen nach § 25 Abs. 1 WoBindG festgesetzt werden dürfen, wenn sie im Sinne des § 25 Abs. 1 WoBindG gemeinschaftlich für den Gesetzesverstoß verantwortlich sind.
  • BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.78

    Sanktionen bei Belassung nichtberechtigter Personen in Sozialwohnungen -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85
    Gegen die Höhe der vom Beklagten im Berufungsrechtszug auf 1, 50 DM pro qm Wohnfläche monatlich ermäßigten Geldleistungen sind nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls keine Bedenken zu erheben (vgl. Urteile vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 und vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 15 A 5328/96

    Kanalanschlußbeitrag

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1987 8 C 11.85 -, S. 11 f. des amtlichen Umdrucks; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Aufl., § 41 Rdnr. 15; Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl., § 41 Rdnr. 76.
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 92.86

    Muß der Grundstückskäufer ein Mietverhältnis wegen Fehlbelegung kündigen?

    Die durch eine schuldhafte Verletzung des Fehlbelegungsverbots (§ 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG) begründete Geldleistungspflicht des Verfügungsberechtigten nach § 25 Abs. 1 WoBindG geht allein in entsprechender Anwendung der erbrechtlichen Vorschriften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über (vgl. Urteile vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 4 S. 18 und vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 11.85 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 8 S. 1 ).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2023 - 29 L 2480/23

    Masernschutzimpfung: Anordnung einer ärztlichen Untersuchung rechtmäßig

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 8. Mai 1987 - 8 C 11.85 -, juris Rn. 28.
  • VG Aachen, 20.12.2007 - 8 K 110/07

    Vereinbarkeit des Ausschlusses privater Sportwettenanbieter mit Art. 12 Abs. 1 GG

    Zwar ist anerkannt, dass eine mangelhafte Zustellung durch Einlegung der vorgesehenen Rechtsbehelfe, ohne den Mangel zu rügen, geheilt werden kann bzw. dass sich derjenige nicht mehr auf Zustellungsmängel berufen kann, der die gegen den Verwaltungsakt vorgesehenen Rechtsbehelfe eingelegt hat, ohne die Mängel zu rügen, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1988 - 8 C 11.85 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 1. März 1988 - 1 W 51/86 -, NJW 1989, 120 und vom 27. März 1998 - 15 A 3421/94 -, NVwZ-RR 1999, 786.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2019 - 10 B 516/19

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf fehlerhafte Zustellung des

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1987 - 8 C 11.85 -, juris, Rn. 28, Beschluss vom 27. November 1981 - 8 B 184.81 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 27. März 1998 - 15 A 3421/94 -, juris, Rn. 35.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - 18 E 473/22

    1. Die Verletzung des § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 LZG NRW führt zur Unwirksamkeit der

    vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1987- 8 C 11.85 -, juris, Rn. 28; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 9. Aufl. 2018, VwVfG, § 41 Rn. 238.
  • VG Berlin, 21.09.2022 - 3 K 52.21
    Der betreffende Zustellungsmangel hat im Übrigen auf die Wirksamkeit der Verfügung keinen Einfluss, weil der Kläger zu 2. innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides Klage erhoben hat, ohne den Mangel der Zustellung zu rügen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 28. April 1989 - 8 S 3669/88 -, juris Rn. 42 m.w.N., BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 11/85 -, juris Rn. 28).
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